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Reha-Sport

Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme. Reha-Sport wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

Die Dauer der Maßnahme reicht von 6 Monaten bis zu 36 Monaten. Die Verordnung muss von einem Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen.

Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:

  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten/ chronischen Erkrankungen möglich)

 

Die Verordnungen erfolgen meist zu festen Zeiten (siehe Kursplan) in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter. In der Regel 1-2 x pro Woche (je nach Empfehlung) zu je 45-60 Minuten. Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich über gemeinnützige Vereine angeboten.

 

Rehabilitationssportarten sind: Gymnastik, Bewegungsspiele in Gruppen, Schwimmen, Leichtatheltik. Gerätetraining ist vom Rehabilitationssport ausgeschlossen - ausgenommen Ergometer im Herzsport.

Der Reha-Sport fällt als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nicht unter die Budgetierung des Arztes.